Möbelpacker haben einen harten Job. Wer einmal bei einem Umzug geholfen hat, weiß, wie schweißtreibend es ist, unzählige Möbel und Kartons von A nach B zu bugsieren. Ein Vorfall aus Darmstadt zeigt aber, dass man als Möbelpacker auch starke Nerven haben sollte.
Hinweis: Das folgende Bildmaterial dient nur der Illustration und zeigt keine Personen oder Gegenstände aus der Geschichte.
Dabei begann alles ziemlich unspektakulär. Ein Vermieter bemerkte, dass einer seiner Mieter nicht mehr zahlte und Schulden anhäufte. Nach einer Weile wurde eine Gerichtsvollzieherin eingeschaltet, die schließlich Anfang Februar 2022 die Wohnung des 59-Jährigen zwangsräumte.
Am Tag der Zwangsräumung öffnete niemand die Wohnungstür des säumigen Mieters. Die Tür wurde trotzdem geöffnet, damit die Mitarbeiter einer Speditionsfirma damit beginnen konnten, die Wohnung freizuräumen.
Neben den üblichen Möbeln entdeckten die Packer auch eine sonderbare Puppe. Sie war völlig bekleidet, lehnte an einer Heizung und soll wie eine typische Erste-Hilfe-Puppe ausgesehen haben. Seltsam, aber nicht unmöglich. Vielleicht war der Mieter Schneider oder eben ein Erste-Hilfe-Lehrer?
Schließlich ordnete die Gerichtsvollzieherin an, die „Puppe“ wie alle anderen Gegenstände in der Wohnung zu verpacken und einzulagern. Nach zwei Monaten jedoch geschah etwas Seltsames.
Die Puppe begann sich zu verfärben. Spätestens zu diesem Zeitpunkt kam ein schrecklicher Verdacht auf, der wenig später von der Polizei und einem Gerichtsmediziner bestätigt wurde: Die „Puppe“ war in Wirklichkeit die verwesende Leiche des Mieters!
Es gab keine Anzeichen, dass der Mann von jemand anderem getötet wurde. Es könnte sich daher um einen natürlichen Tod oder einen Selbstmord handeln.
Trotzdem bleibt die Frage offen, wie wahrscheinlich es ist, eine Leiche mit einer Puppe zu verwechseln. Weil nach Aussagen des Speditionsleiters die Gerichtsvollzieherin angeordnet habe, die Leiche abzutransportieren, wurde das Amtsgericht eingeschaltet. Es soll prüfen, ob die Gerichtsvollzieherin ihre Pflichten verletzte.
Auf jeden Fall ist es eine gruselige Vorstellung, dass man als Möbelpacker anscheinend bei Zwangsräumungen auch mit Leichen rechnen muss.
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Quellen: focus, hessenschau
Vorschaubild: ©Flickr/SouthAustralianHistoryNetwork