3. Väter durften legal die Liebhaber ihrer Töchter töten
Väter hatten zu jener Zeit eine weitaus größere Autorität in der Familie. Diese erstreckte sich natürlich auch über ihre unverheirateten Töchter. Das Familienoberhaupt hatte beispielsweise das Recht, den Ehemann für sie auszuwählen. Selbst nach der Heirat blieben Töchter Teil der väterlichen Familie.
Auch Geschlechtsverkehr vor der Heirat war nicht erlaubt, denn es galt als Ehebruch. Wenn eine Tochter es trotzdem tat, hatte der Vater das Recht, ihren Liebhaber (und sie selbst) zu töten – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Er musste beide zum Beispiel persönlich beim Liebesspiel ertappen. Töten durfte der Vater, wenn überhaupt, nur Geliebte eines niedrigen Standes wie Sklaven.
Trotzdem muss erwähnt werden, dass dies nicht die Norm war und natürlich stark von den Umständen der Zeit sowie von der jeweiligen Epoche der römischen Geschichte abhing, die fast eintausend Jahre umfasst.